Freispruch für Marco Weiss durch die Staatsanwaltschaft in Lüneburg

Marco wurde durch die Staatsanwaltschaft in Lüneburg wiederholt und eindeutig von allen Vorwürfen freigesprochen. Diese Haltung wurde auch nach dem Urteil aus Antalya mit aller Deutlichkeit aufrechterhalten.

Die Staatsanwaltschaft in Lüneburg hatte schon 2007, kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Marco in der Türkei parallel auch in Deutschland ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Zum einen sind die erhobenen Vorwürfe auch in Deutschland strafbar, zum anderen bestand die Absicht, das Verfahren dadurch nach Deutschland zu holen. Auf dieses Angebot ist das türkische Gericht in Antalya zwar nicht eingegangen, hat in der Folgezeit der deutschen Behörde allerdings eine vollständige Kopie der Prozessakte zukommen lassen. Nach Abschluss des Beweisaufnahmeverfahrens in der Türkei befand sich die Staatsanwaltschaft in Lüneburg somit praktisch auf dem gleichen Erkenntnisstand wie das Gericht in Antalya. Die daraufhin vorgenommene abschließende Bewertung führte Anfang Mai zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Marco in Deutschland:

 

 

 

 

 Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft aus Lüneburg vom 4. Mai 2009

 


Im Artikel "Hoffen auf Freispruch" der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 13. September 09, also kurz vor dem Urteil in Antalya, begründete der Leitende Oberstaatsanwalt von Lüneburg Gerhard Berger noch einmal die Entscheidung seines Hauses:

"Die Widersprüche von dem Mädchen waren uns zu groß, als dass man einen Verdacht hätte herleiten können, der zur Anklageerhebung ausgereicht hätte".

Nachdem das Gericht in Antalya am 16. September 09 aufgrund der gleichen Beweislage zu einer ganz anderen Einschätzung des Falles gekommen war und Marco wegen sexuellem Missbrauch zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren, 2 Monaten und 20 Tagen verurteilte, reagierte die Staatsanwaltschaft bereits am nächsten Tag mit aller Deutlichkeit (FAZ, 17.09.2009 "Der Fall Marco W. geht in die nächste Instanz"):

„Wir haben das Verfahren eingestellt, es bleibt bei der Entscheidung", sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Marco W. ermittelt und das Verfahren im Mai 2009 eingestellt. „Das Urteil ist für uns kein Anlass, in neue Ermittlungen einzusteigen", teilte die Behörde weiterhin mit. Das wäre auch der Fall, wenn Marco W. in der Türkei wegen Vergewaltigung statt wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden wäre. Schließlich sei der Fall in jeder Hinsicht umfassend überprüft worden.

Diese Antwort kann nur als schallende Ohrfeige für das Gericht in Antalya verstanden werden. Die Staatsanwaltschaft aus Lüneburg weist das türkische Urteil als eindeutig falsch zurück. Da die deutsche Staatsanwaltschaft sich aufgrund ihrer Entscheidung auch für eventuelle Bewährungsauflagen für nicht zuständig erklärte, hat sie um Marco praktisch einen juristischen Schutzschirm errichtet.

"Dieses Urteil sagt nichts über Schuld oder Unschuld, aber sehr viel über die Rechtsstaatlichkeit dieses Gerichtes aus." Diese Worte von Martina Weiss auf der Pressekonferenz in Uelzen nach dem Urteil, wurden von der Staatsanwaltschaft in Lüneburg eindrucksvoll bestätigt.

In Antalya wurde ein Fehlurteil gesprochen, das vor allem dazu dienen soll, von eigenen Fehlern abzulenken und die extrem lange U-Haft im nachhinein zu rechtfertigen.